Antragsberechtigt: Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot mit Sitz in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig und Salzgitter (Juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen. Gemeinnützigkeit ist keine Fördervoraussetzung)
Gegenstand der Förderung: Innovative Projekte aller Kultursparten Projekte, „die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen“ Neuproduktionen, keine Wiederholungen oder Wiederaufnahmen Insbesondere Honorare von Soloselbständigen, aber auch Sachkosten
Antragssumme: 1.500,01 € bis 30.000 € (ab 8.000 € Antragstellung beim MWK)
Förderquote: max. 90 %
Anzahl der Anträge: max. drei pro Antragsteller (insg. max. 30.000 €)
Antragsfrist: fortlaufend, längstens bis zum 28.02.2021, sofern noch Mittel vorhanden sind
Antragstellung: Per Post an die SBK (Datum des Poststempels).
Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben
ggf. Projektbeschreibung, falls das Feld des Formulars nicht ausreichen sollte (max. 6 Seiten)
detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan
Eine Förderung ist ausgeschlossen: von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie von Einrichtungen, die vom Land institutionell oder vertraglich gefördert werden;
für Vorhaben, die bereits begonnen wurden.
für Einrichtungen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, oder die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
wenn ausschließlich die Förderung von Zirkus, Kino- oder Filmvorführungen beantragt wird.
Doppelförderungen aus Bundes- und Landesmitteln sind zu vermeiden. Landesmittel dürfen nur nachrangig oder zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln verwendet werden.
Antragsformular Förderlinie C |