Aus dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds werden kirchliche, kulturelle und soziale Projekte sowie Projekte der Denkmalpflege im ehemaligen Land Braunschweig gefördert.

Antragstellung

Anträge sind über das Antragsportal zu stellen und sollten Folgendes beinhalten: eine Selbstdarstellung des Projektträgers - sofern noch nicht bekannt -, eine ausführliche Projektbeschreibung und einen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan. In dem Finanzierungsplan sind die veranschlagten Eigenmittel, weitere mögliche private Förderpartner sowie öffentliche Zuschüsse anzugeben. Daneben sind Erklärungen abzugeben, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und ob der Antragsteller allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach §15 UStG berechtigt ist.

Ausgeschlossen

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte, die bereits begonnen sind. Eine institutionelle Förderung von Einrichtungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Projekte von Landeseinrichtungen sind ebenfalls grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen, es sei denn, dass die Landeseinrichtung im Gesetz zur Errichtung der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz besonders erwähnt worden ist. Eine gleichzeitige Förderung mit Mitteln der regionalen Kulturförderung ist nicht möglich.

Antragsfrist

Anträge sollten bis zum 15. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Soziales und Denkmalpflege:

Raphaela Harms
Telefon 0531 707 42 52
raphaela.harms@sbk.niedersachsen.de

Kultur und Kirche:

Anna-Kristin Hartwig
Telefon 0531 707 42 50
anna-kristin.hartwig@sbk.niedersachsen.de