Bewahrung des Kulturbesitzes im Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds
Kirchen und Klöster
Im Eigentum des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds befinden sich auch Kirchen und Klöster, die zum Teil noch bewohnt werden und für deren Unter- und Erhaltung Sorge getragen werden muss. Ferner trägt der Braunschweigische Vereinigte Kloster- und Studienfonds die Baulast für acht weitere Kirchen.