Vergabe von Erbbaurechten

Baugrundstücke

Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz gehört zu den Einrichtungen in Deutschland, die traditionell Baugrundstücke im Wege des Erbbaurechts vergeben. Die ersten Erbbaurechtsverträge wurden in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts geschlossen.

Wer auf einem Grundstück der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz baut, erspart sich einen Grundstückskauf.

Die im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke bleiben Eigentum der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, während die darauf errichteten Bauten den Erbbauberechtigten gehören. Die Vertragsdauer des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre. Das Erbbaurecht kann unter anderem mit Reallasten, Hypotheken und Grundschulden belastet werden. Es ist veräußerlich und vererblich. Nach Ablauf der Vertragszeit haben die Erbbauberechtigten die Möglichkeit zur Vertragserneuerung.

Der jährliche Erbbauzins beträgt z. B. bei Einfamilienhäusern 5% des Gundstückswertes. Erschließungskosten können der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz wahlweise erstattet oder in den jährlichen Erbbauzins einbezogen werden.

Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz vergibt traditionell Baugrundstücke im Wege des Erbbaurechts. In Einzelfällen können sie alternativ käuflich erworben werden.